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Eine Bewertung hinsichtlich der Erreichbarkeit kann Zufall sein.
Eine weitere Bewertung eines anderen Betroffenen, einer weiteren vermeintlich nicht verwaltbaren Eigentümergemeinschaft erweckt dann schon die berechtigte Frage, ob da was gehörig falsch läuft.
Wenn man Ende Oktober versucht anzurufen und mit einem vergessenen Ansagetext abgewimmelt wird, der auf die Sommerferien verweist, wurde da wohl länger nichts mehr an dem Problem gemacht. Eine so weite Verschiebung der Sommerferien ist uns innerhalb der Bundesrepublik bisher nicht bekannt.
Es wird der Hausgemeinschaft vorgeworfen, nicht verwaltbar zu sein.
Hier geht es nicht darum hintenherum Nachzutreten und wir hatten in der Eigentümerversammlung auf die schlechte Erreichbarkeit etc. offen hingewiesen.
Darüber hinaus hatten wir 2 Wochen vor der durchgeführten Eigentümerversammlung schriftlich darauf hingewiesen, dass die von der Verwaltung erstellte Jahresabrechnung erhebliche Mängel aufwies.
So sind die laufenden Vorauszahlungen falsch angerechnet worden, eine unzutreffende Anzahl von Hausbewohnern verrechnet und eine Warmwasserabrechnung über den Wasserverbrauch vorgenommen worden, obwohl alle Einheiten mit Durchlauferhitzer die Warmwasseraufbereitung vornehmen.
Es ist dann sogar eine dezidierte Berechnung durch die Eigentümer vorgelegt worden, die lediglich hätte übertragen werden müssen. Bis zur Versammlung hat man es dann nicht geschafft diese Dinge zu verarbeiten. Das hatte für die Eigentümer zum Teil eine falsche Abrechnung im hohen 3-stelligen Euro-Bereich zur Folge. Eine Entschuldigung wurde dahingehend ausgerichtet, dass das in 12 Jahren noch nie passiert sei. Das Verhalten im Hinblick auf Kritikfähigkeit glich einem pubertären Zickenkrieg. Wenn man solche Vorlagen nicht verarbeitet, ist es entweder das Eine, oder das Andere. Eine Qualifizierung dieses Umstandes bleibt dem Leser vorbehalten.
Weil wir das Alles als völlig inakzeptabel erachtet haben, haben wir dann darauf hingewiesen, dass wir in Erwägung gezogen haben, das Vertragsverhältnis abzumahnen und ggf. von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Das wurde dann zurückgewiesen. Juristisch nicht möglich. Aha…
Wenn wir jetzt als eine nicht verwaltbare Gemeinschaft bezeichnet werden, liegt das wohl darin, dass wir uns vorbehalten haben die Arbeiten der Verwaltung zu prüfen und hinsichtlich der Fehler auf Korrektur bestanden haben.
Abschließend bedanken wir uns bei der Hausverwaltung für die Kündigung des Vertrages. Das ist aber leider auch das Einzige was wir an positiven Dingen berichten können.
Die Bewertung mit einem Stern ist dem Umstand geschuldet, dass man überhaupt einen Stern geben muss, um die Bewertung einstellen zu können.
Wir sehen auch jetzt schon mit großem Interesse der „objektiven“ Sichtweise der Gegenseite entgegen. Wir können nur versichern, dass alles so gelaufen ist, wie wir es beschrieben haben.
Wir hoffen, dass die Bewertung Betroffenen in ihrer Entscheidungsfindung bei der Wahl des Vertragspartners hilft.
Wir für uns haben mit der Sache abgeschlossen und eine Verwaltung gefunden die sogar den Weg in unser Haus gefunden hat um sich ein Bild zu machen. Die von uns gefertigten Aufzeichnungen wurden dankbar angenommen.