HiB Hausverwaltung in Baden GmbH - Rastatt

Adresse: Josefstraße 4, 76437 Rastatt, Deutschland.
Telefon: 7222901210.
Webseite: hausverwaltung-baden.de.
Spezialitäten: Hausverwaltungsunternehmen.

Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 28 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 4.4/5.

Ort von HiB Hausverwaltung in Baden GmbH

HiB Hausverwaltung in Baden GmbH ist ein Hausverwaltungsunternehmen in Rastatt, Deutschland, das sich durch Professionalität und Zuverlässigkeit auszeichnet.

Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Josefstraße 4, 76437 Rastatt und ist unter der Telefonnummer 7222901210 erreichbar.

Die Webseite von HiB Hausverwaltung in Baden GmbH ist hausverwaltung-baden.de, auf der Sie detaillierte Informationen über die Leistungen und Services des Unternehmens finden.

Als Hausverwaltungsunternehmen bietet HiB Hausverwaltung in Baden GmbH ein breites Spektrum an Dienstleistungen an, wie zum Beispiel die Betreuung von Wohnungseigentümergemeinschaften, die Verwaltung von Mietobjekten und die technische Betreuung von Immobilien.

Das Unternehmen zeichnet sich durch eine hohe Kompetenz und langjährige Erfahrung aus, was von vielen zufriedenen Kunden bestätigt wird. Auf Google My Business hat HiB Hausverwaltung in Baden GmbH 28 Bewertungen erhalten, mit einer durchschnittlichen Meinung von 4.4/5.

Wenn Sie auf der Suche nach einem erfahrenen und zuverlässigen Hausverwaltungsunternehmen sind, empfehlen wir Ihnen, sich die Website von HiB Hausverwaltung in Baden GmbH genauer anzusehen und sich über die Leistungen und Services zu informieren. Gerne können Sie das Unternehmen auch telefonisch kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.

Wir sind sicher, dass HiB Hausverwaltung in Baden GmbH ein kompetenter und verlässlicher Partner für die Verwaltung Ihrer Immobilie sein wird. Zögern Sie nicht, das Unternehmen über die Website zu kontaktieren und Ihre Fragen zu stellen.

Bewertungen von HiB Hausverwaltung in Baden GmbH

HiB Hausverwaltung in Baden GmbH - Rastatt
Werner Hiller
5/5

Meine Erfahrungen mit der HiB sind durchgehend positiver Natur. Wir sind nun seit etwas mehr als 2 Jahren bei der HiB. Die schnelle und kurzfristige Übernahme unserer WEG von der vorausgegangenen Hausverwaltung lief zügig und effizient. Danke dafür! Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit dem jungen Team.

HiB Hausverwaltung in Baden GmbH - Rastatt
Joachim Swigon
5/5

Ich kann mich meinen Vorrednern überhaupt nicht anschließen!
Mit Sicherheit bin ich kein einfacher Kunde. Meine Anforderungen werde bestens erfüllt. In unserem 33 Parteien- Haus habe ich (Verwaltungsbeirat) auch noch nichts negatives gehört. Probleme werden bei uns gemeinsam gelöst. 🙂

HiB Hausverwaltung in Baden GmbH - Rastatt
Norman M.
5/5

Ich bin sehr zufrieden mit der HiB Hausverwaltung. Sie kümmern sich um alle Belange meiner Eigentumswohnung und sind immer erreichbar und freundlich. Die Abrechnungen sind übersichtlich und korrekt. Ich kann die HiB Hausverwaltung nur weiterempfehlen.

HiB Hausverwaltung in Baden GmbH - Rastatt
Ulla Berta
5/5

Ich bin sehr zufrieden! Tolle fachliche, aber vor allem auch menschliche Kompetenz! Alle meine Fragen wurden sofort und genau beantwortet. Vielen Dank für die Unterstützung!

HiB Hausverwaltung in Baden GmbH - Rastatt
Patrick Throm
5/5

Wir sind vor 2 Jahren von der Hausverwaltung Balina aus Baden-Oos (total unqualifizierte Hausverwaltung) zur HiB Hausverwaltung nach Rastatt gewechselt. Sehr freundliche und kompetente Mitarbeiter/innen und eine sehr engagierte Führungsetage.
Jederzeit sehr hilfsbereit und die Eigentümerversammlungen sind immer bestens organisiert.
Weiter so.

HiB Hausverwaltung in Baden GmbH - Rastatt
Melanie Steinsträßer
5/5

Hatten einen Wasserschaden und Herr Bauknecht und sein Team haben sich schnell und kompetent darum gekümmert. Auf eine weitere gute Zusammenarbeit. Vielen Dank!

HiB Hausverwaltung in Baden GmbH - Rastatt
Stefan
1/5

Fachliche Kompetenz fehlt.
Abzocker.
Arrogante Chef.

Wenn der Verwalter kritisiert wird, ist seine Antwort: „Wir sind nicht auf Sie angewiesen, wir haben genug Kunden“ und er kündigt den Verwaltervertrag.
Auf Nachfragen anderer Eigentümer ist seine Antwort: „Ich diskutiere mit Ihnen nicht, da ist die Tür!“

Der Verwalter handelt eigenmächtig!

Der WEG-Verwalter benötigt grundsätzlich für die Beauftragung von
Instandhaltungsmaßnahmen eine Legitimation durch Beschlussfassung der
Eigentümergemeinschaft. Ausnahmen gibt es nur für den Notfall (Abwendung einer
Gefahr oder Schadensminimierung) und für Bagatellreparaturen.

Denn er ist weder per Gesetz dazu bevollmächtigt, noch kann der Verwaltungsbeirat ihm
grünes Licht geben und auch eine vertragliche Klausel im Verwaltervertrag ist nutzlos.
Der Verwalter kann in eigener Verantwortung ohne Beschlussfassung über Maßnahmen
entscheiden, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen
Verpflichtungen führen. Das sieht $ 27 Abs.1 Nr. 1 WEG-neu vor.
Dies regelt jedoch nur die Aufgabe des Verwalters im Innenverhältnis. Nach herrschender
Meinung in der Rechtsprechung verleiht das dem Verwalter weder die Befugnis noch die
Vertretungsvollmacht im Außenverhältnis, im Namen der WEG Instandhaltungsaufträge zu
vergeben.
( BGH, V ZRL97ll0; LG Düsseldorf, 25 S 53/13).
Lässt sich bestenfalls eine gesetzliche Vertretungsmacht für die eigenständige Veranlassung
laufender geringfügiger Maßnahmen herleiten, keinesfalls aber solcher, die wesentlich sind.
(Rn. 214 ff zu $ 27, Bärmann/Merle/Becker, WEG, 13. Aufl.)

Auch die ,,Notfallkompetenz" des Verwalters ermächtigt den Verwalter nur zur
Veranlassung des gerade Nötigen, also die Beseitigung einer akuten Gefahr und/oder die
Verhinderung von Folgeschäden. Die dauerhafte Instandsetzung schließt dies aber
nicht ein. (BGH, V ZR246lL4; LG München I, 36 S 19282109)

Diesbezüglichen Bundesgerichtshof Urteile Akzeptiert der Verwalter nicht und die WEG Gesetze werden missachtet.
Fazit:
Keine Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahme ohne Beschluss der
Eigentümergemeinschaft - mit den beiden bereits genannten Ausnahmen
Gefahrenabwehr und Kleinstreparatur.
Überheblich, Arrogante Verwalter.
Das Vertrauensverhältnis zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter unter Berücksichtigung aller Umstände zerstört ist und der Wohnungseigentümergemeinschaft deshalb nach Treu und Glauben ein Festhalten an der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann.

HiB Hausverwaltung in Baden GmbH - Rastatt
Steffen Spitz
5/5

Wohne seit 6 Jahren in einer Liegenschaft, die von HiB verwaltet wird. Wurde bisher immer gut betreut.
Anliegen werden schnell bearbeitet und Probleme schnellst möglich gelöst.

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